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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Hausverbot
von: boernie53 ()
Datum: 22.10.2020

hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob es das Vereinsrecht oder das Pachtrecht, oder beides trifft. Durch starke Diskrepanzen, die durch Uneinsichtigkeit des Mitgliedes zustande kam , mit schriftlichen, öffentlichen, Beleidigungen den Höhepunkt fanden, mit Kündigung der Mitgliedschhaft endeten, ergab es sich, nur noch die Ehefrau als Pächter und Vereinsmitglied zu behalten. Doch damit nicht genug, heftete der Mann einen, den Vorstand beleidigenden, Zettel, an das Auto des Vorsitzenden. Kann der Vorstand eigenverantwortlich ein Hausverbot aussprechen, oder muss die MV darüber abstimmen?

Vielen Dank im Voraus
boernie53

Re: Hausverbot
von: pfeffer ()
Datum: 23.10.2020

Zuständig ist der Vorstand als rechtlicher Vertreter des Vereins.

Re: Hausverbot
von: boernie53 ()
Datum: 23.10.2020

Recht herzlichen Dank!

Re: Hausverbot
von: boernie53 ()
Datum: 23.10.2020

Noch kurz eine Frage dazu:
Wie kann man den anderen Mitgliedern zu verstehen geben, dass dieser ehemalige Gartenfreund, nichts mehr auf diesem Gelände zu suchen hat? Mit Namen darf man ja sicher nicht arbeiten. Aushang mit:"Ehemaliger Pächter der Parzelle..., darf dieses Vereinsgelände nicht mehr betreten."?

Re: Hausverbot
von: pfeffer ()
Datum: 23.10.2020

Ich hätte keine datenschutzrechtlichen Bedenken gegen die Nennung des Namens, wenn es sich um ein Mitglied handelt. Die Rechtsprechung sagt hier, dass der Datenschutz hier hinter die mitgliedschaftlichen Informationsbedürfnisse zurücktreten muss. So müssen z.B. Mitglieder dulden, dass bei der Beschlussfassung über einen Vereinsausschluss ihr Name vorab den Mitglieder mitgeteilt wird.
Hier handelt es sich ja letztlich um einen vergleichbaren Fall.

Re: Hausverbot
von: boernie53 ()
Datum: 23.10.2020

Also er selbst ist kein Vereinsmitglied mehr. Nach den ersten Querelen ist er einer Ausschließung zuvor gekommen und ausgetreten. Wir dachten, nun ist Ruhe, aber er stänkert immer weiter und hetzt seine ehemaligen Nachbarn gegen den Vorstand auf. Seine Ehefrau ist weiterhin Mitglied und Pächterin des Gartens. Also unsere Ansprechpartnerin, wenn man so will. Also müsste das ja wieder zu Ihrer Antwort passen.

Re: Hausverbot
von: Rosa ()
Datum: 23.10.2020

Der Verein wird auch keine Ruhe bekommen, da der Mann immer in den Garten kommen kann, wenn die Frau ihn einlädt.
Der Verein kann Hausverboit erteilen und der Mann muss den kürzesten Weg zum Grundstück nehmen, aber was nützt es - nix.

Wenn der Verein Ruhe haben will, muss der Frau ebenfalls gekündigt werden. Ein Grund könnte z.B. sein: Ruhestörung?

Re: Hausverbot
von: boernie53 ()
Datum: 24.10.2020

Ja, das stimmt leider. Dumme Regelung.

Vielen Dank!