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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung
von: gr2020 ()
Datum: 19.10.2020

Vom zuständigen Vereinsorgan (Delegierte) wurde vor ca. 19 Monaten eine Satzungsänderung beschlossen. Diese neue Satzung wurde erst Ende des 1. Quartals d.J. registriert beim Gericht.
Zwei Probleme/Fragen:
1. Die Mitglieder wurden erst jetzt (Ende Sept. d.J.) informiert, dass eine neue Satzung beschlossen worden ist. So wussten sie nicht, dass sie als Mitgliederversammlung nun für die Vorstandswahl zuständig geworden sind - die Amtszeit des Vorstands war im Oktober 2019 abgelaufen. Nun ist der Vorstand immer noch im Amt und wird es wohl auch wg. Covid19-Gesetz bleiben. Was könnte hier geraten werden?
2. Die Endfassung der Satzung lag dem zuständigen Organ bei der Beschlussfassung nicht vor. Jetzt wurde erst festgestellt, dass die Satzung Änderungen enthält, die so nicht beabsichtigt waren. Was kann geraten werden?
Und zum Schluss noch eine weitere Frage:
Wenn eine Satzung beschlossen und gleichzeitig mitbeschlossen wird (steht so in der Satzung), dass diese Satzung mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt, bedeutet das, das diese Satzung mit Beschluss gültig ist, auch wenn die Vorlage dieser Satzung bei Gericht erst nach Beschluss erfolgt (konkret: nach 4 Monaten) und die Registrierung dann wg. Einwände des Gerichts - und dadurch bedingt Änderungen erfolgen - erst nach langer Zeit (10 Monate) erfolgt

Re: Satzungsänderung
von: Rosa ()
Datum: 19.10.2020

gr2020 schrieb:
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> Vom zuständigen Vereinsorgan (Delegierte) wurde vor ca. 19 Monaten eine Satzungsänderung beschlossen. Diese neue Satzung wurde erst Ende des 1. Quartals d.J. registriert beim Gericht.

Wenn ich das richtig verstehe, seid ihr ein Verein, der Mitgleid in einem Verband ist?! Ihr als Verein habt keine eigene Satzung, sondern nur der Verband?! Die Verbandsatzung gleich eure?

Re: Satzungsänderung
von: pfeffer ()
Datum: 19.10.2020

1. Die Mitglieder wurden erst jetzt (Ende Sept. d.J.) informiert, dass eine neue Satzung beschlossen worden ist.
# Das spielt grundsätzlich keine Rolle. Die Mitglieder müssen die Satzung gegen sich gelten lassen, auch wenn sie sie nicht kennen
So wussten sie nicht, dass sie als Mitgliederversammlung nun für die Vorstandswahl zuständig geworden sind - die Amtszeit des Vorstands war im Oktober 2019 abgelaufen.
# Wie kann das sein. Wurde die Satzung nicht auf der Tagesordnung der entsprechenden MV angekündigt?

Nun ist der Vorstand immer noch im Amt und wird es wohl auch wg. Covid19-Gesetz bleiben. Was könnte hier geraten werden?
# Gibt es den Handlungsbedarf?

2. Die Endfassung der Satzung lag dem zuständigen Organ bei der Beschlussfassung nicht vor.
# Es wurde über einen unbekannten Satzungstext beschlossen? Wie denn das?
Jetzt wurde erst festgestellt, dass die Satzung Änderungen enthält, die so nicht beabsichtigt waren. Was kann geraten werden?
# Evtl. den Beschluss anfechten. Ich verstehe aber nicht, wie er zustande kam.

Und zum Schluss noch eine weitere Frage:
Wenn eine Satzung beschlossen und gleichzeitig mitbeschlossen wird (steht so in der Satzung), dass diese Satzung mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt, bedeutet das, das diese Satzung mit Beschluss gültig ist, auch wenn die Vorlage dieser Satzung bei Gericht erst nach Beschluss erfolgt (konkret: nach 4 Monaten) und die Registrierung dann wg. Einwände des Gerichts - und dadurch bedingt Änderungen erfolgen - erst nach langer Zeit (10 Monate) erfolgt.
# Nein, nach BGB gilt die Satzung erst ab der Eintragung. Der Beschluss über die sofortige Wirksamkeit war also unwirksam.

Re: Satzungsänderung
von: gr2020 ()
Datum: 20.10.2020

Nein, dieser Verein hat statt eine Mitgliederversammlung in seiner Satzung geregelt, dass die Rechte der Mitglieder an von ihnen gewählte Delegierte übertragen sind und eine Delegiertenversammlung für Beschlüsse, Weisungen und Kontrolle des Vorstands zuständig ist sowie die "Richtlinien der Veeinsführung" bestimmt. Also in etwa so wie das Wahlvolk die Abgeordneten in den Bundestag wählt und dort von diesem Organ der "Rest" geregelt wird.

Re: Satzungsänderung
von: pfeffer ()
Datum: 20.10.2020

Dann ist der satzungsändernde Beschluss wirksam. Natürlich muss die Satzungsänderung den Mitgliedern mitgeteilt werden, aber nicht vorab.

Re: Satzungsänderung
von: gr2020 ()
Datum: 20.10.2020

Hallo Herr Pfeffer, danke für Ihre Mühe - ich versuche zu antworten:
o.k. habe ich mir im Prinzip auch so vorgestellt. nur gibt es hier die Besonderheit, dass nicht die Mitglieder in einer Mitgliederversammlung diese Satzung beschlossen haben, sondern ein sie repräsentierendes Vereinsorgan: die Delegiertenversammlung. Und „verrückterweise“ haben die sich mit der neuen Satzung „abgeschafft“. An ihre Stelle tritt nun die Mitgliederversammlung.
Nein, die Satzung wurde bisher auf keiner Mitgliederversammlung angekündigt oder vorgestellt, denn eine solche wurde in 2019 und 2020 vom Vorstand nicht durchgeführt.
Unbekannter Satzungstext – Schwierige Situation – es gab nur Vorlagen zu Änderungen und hier wurden Einwände getätigt, von denen die Zuständigen für den Beschlusss davon ausgingen, dass sie redaktionell aufgegriffen und in die Satzung eingearbeitet werden. Also: die Endfassung wurde denen, die für den Beschluss der Satzung zuständig waren, nicht vorgelegt. Sie erhielten sie erst auf Nachfrage bei Gericht – und dann kam das „Erwachen“.
Ja, Handlungsbedarf gibt es insoweit, als die Änderungen der Satzung auf Widerstand stossen und der Vorstand versucht, eine eingeforderte Mitgliederversammlung, auf der darüber debattiert werden soll, zu unterlaufen/zu verhindern.
In der registrierten Satzung steht – offenbar unbeanstandet – dass die Satzung mit Beschluss auch sofort in Kraft tritt. Deshalb Nachfrage: Ist vielleicht zu unterscheiden, ob Beschlüsse im Innenverhältnis auf der noch nicht registrierten Satzung gültig sein könnten? Also z.B. eine Neuwahl des Vorstands erst gültig mit Eintragung wird (weil Aussenverhältnis/Vertretung des Vereins hier tangiert wird), aber andere Beschlüsse, z.B. Höhe des Mitgliedsbeitrages gefasst werden können und gültig sind?

Re: Satzungsänderung
von: pfeffer ()
Datum: 20.10.2020

Also z.B. eine Neuwahl des Vorstands erst gültig mit Eintragung wird (weil Aussenverhältnis/Vertretung des Vereins hier tangiert wird), aber andere Beschlüsse, z.B. Höhe des Mitgliedsbeitrages gefasst werden können und gültig sind?

# Nach herrschender Meinung gilt hier: Es können aufgrund der geänderten Satzung bereits Beschlüsse gefasst werden. Die treten aber erst mit Eintragung der Satzungsänderung in Kraft.