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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Briefwahl des Vorstands
von: gr2020 ()
Datum: 08.10.2020

Die Mitgliederversammlung soll (wegen Covid 19) nur die Wahl des Vorstands behandeln und das nur als Briefwahl. Ist so eine MV rechtlich möglich?
Falls ja: Wie kommen die Kandidaten auf den Stimmzettel? Wer kontrolliert, ob alle vorgeschlagnen Kandidaten auf die Wahlliste gesetzt werden - Wahlvorschläge sollen an den Vorstand geschickt werden, der dann die Wahlliste erstellen will - Wie ist Kontrolle möglich, dass kein "Schmu" gemacht werden kann,also "unliebsame" Kandidaten unter den tisch fallen gelassen werden?

Re: Briefwahl des Vorstands
von: pfeffer ()
Datum: 08.10.2020

Die Mitgliederversammlung soll (wegen Covid 19) nur die Wahl des Vorstands behandeln und das nur als Briefwahl. Ist so eine MV rechtlich möglich?
# Ja, hier gilt nicht anders als bei andern Abstimmungen.


Falls ja: Wie kommen die Kandidaten auf den Stimmzettel?

# Dafür ist der Vorstand oder Wahlleiter zuständig.

Wer kontrolliert, ob alle vorgeschlagnen Kandidaten auf die Wahlliste gesetzt werden - Wahlvorschläge sollen an den Vorstand geschickt werden, der dann die Wahlliste erstellen will - Wie ist Kontrolle möglich, dass kein "Schmu" gemacht werden kann,also "unliebsame" Kandidaten unter den tisch fallen gelassen werden?

# Jeder der einen Wahlvorschlag einreicht, kann ja prüfen, ob der aufgenommen wurde. Wenn nicht, kann er die Wahl anfechten.

Re: Briefwahl des Vorstands
von: gr2020 ()
Datum: 08.10.2020

Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort

Re: Briefwahl des Vorstands
von: Kizu ()
Datum: 01.11.2020

pfeffer schrieb:
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> Die Mitgliederversammlung soll (wegen Covid 19)
> nur die Wahl des Vorstands behandeln und das nur
> als Briefwahl. Ist so eine MV rechtlich möglich?
> # Ja, hier gilt nicht anders als bei andern
> Abstimmungen.

Wie stellt man eine ordnungsgemäße Briefwahl sicher?

- Jedes Mitglied erhält einen Stimmzettel zugesandt
- Das Mitglied kreuzt seine(n) gewünschten Kandidaten an
- Das Mitglied sendet den Stimmzettel an den Wahlvorstand zurück

Wie stellt der Wahlvorstand sicher, dass jedes Mitglied auch nur maximal einen Wahlzettel zurückgesendet hat? Muss eine geheime Wahl gewährleistet sein?

Re: Briefwahl des Vorstands
von: Andreas19 ()
Datum: 01.11.2020

Wir stellen uns vor, dass die Leute zu dem Ort, wo die Wahl stattfindet, zu einem bestimmten Zeitpunkt hinfahren und der Wahlleiter ihnen dort die Wahlzettel ins Auto gibt (nach Prüfung der Person). Die Wahlzettel im Auto ausgefüllt werden, zusammengefaltet werden und dann durch das Fenster in die Wahlbox geworfen werden, die der Wahlleiter dort hinbringt.

Es sind ja nur etwa 20 Personen wahlberchtigt und das ließe sich problemlos so machen, ohne dass irgend jemand etwas manipulieren könnte.

Re: Briefwahl des Vorstands
von: pfeffer ()
Datum: 01.11.2020

Das Verfahren müsste so zulässig sein. Es ist zwar keine klassische Briefwahl, aber über das Verfahren darf der Vorstands bestimmen.

Re: Briefwahl des Vorstands
von: Rosa ()
Datum: 02.11.2020

Andreas19 schrieb:
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> Wir stellen uns vor, dass die Leute zu dem Ort, wo die Wahl stattfindet, zu einem bestimmten Zeitpunkt hinfahren und der Wahlleiter ihnen dort die Wahlzettel ins Auto gibt (nach Prüfung der Person). Die Wahlzettel im Auto ausgefüllt werden, zusammengefaltet werden und dann durch das Fenster in die Wahlbox geworfen werden, die der Wahlleiter dort hinbringt.>


Diese Variante ist sehr gut. Ihr solltet eine Wahlkommission aufstellen. Dort sollte nicht der Vorstand drin sein und die Mitglieder der Wahlkommission sollten nicht Kandidaten sein. Bei der Einladung würde ich die schon bekannten Kandidaten für die entsprechenden Posten mit Namen benennen und einen Termin benennen bis wann noch Kandidaten eingereicht werden können, damit diese Kandidaten auf die Wahlzettel erscheinen.