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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederversammlung inkl. Vorstandswahl ins nächste Jahr verschieben?
von: Daniel ()
Datum: 03.10.2020

Hallo,

da sich die Coronasituation derzeit sehr ungewiss entwickelt und eher wieder verschlimmert, denken wir darüber nach, unsere diesjährige Mitgliederversammlung ins nächste Jahr zu verschieben und dann eine Versammlung für die Jahre 2020+2021 abzuhalten.

Dieses Jahr stehen planmäßig Vorstandswahlen an.
In unserer Satzung ist zum Thema Mitgliederversammlung von "ist einmal im Jahr einzuberufen" die Rede (=muss?).

Eine virtuelle Versammlung inkl. Online-Abstimmung wird sehr schwierig, da wir viele ältere Mitglieder haben, welche die technischen Voraussetzungen nicht haben.

Weiterhin ist der gewohnte Versammlungsort (Feuerwehrgerätehaus) von der Verwaltung für Vereinssitzungen immer noch gesperrt.

Ist eine Verschiebung der Versammlung ins nächste Jahr möglich?

Re: Mitgliederversammlung inkl. Vorstandswahl ins nächste Jahr verschieben?
von: pfeffer ()
Datum: 04.10.2020

Man muss die Frage anders stellen: Was könnte passieren, wenn man die MV nicht satzungsgemäß durchführt?
Die Antwort lautet: zunächst gar nichts! Die Mitglieder können die Einberufung verlangen (aber erzwingen nur per Minderheitenbegehren) und sonst niemand.

Re: Mitgliederversammlung inkl. Vorstandswahl ins nächste Jahr verschieben?
von: Marit ()
Datum: 03.11.2020

Guten Abend
in unseer Satzung steht folgender Passus:

Die Einladung zur Mitgliederversammlung wird von dem/der Vorsitzenden oder seinem/r Stellvertreter/in mindestens einmal jährlich schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von 3 Wochen an alle Mitglieder abgesandt.

Bedeutet diese Formulierung wie bei meinem Vorredner auch, dass eine Verschiebung ins kommende jahr satzungsmäßig nicht möglich ist?

Und könnte es mir als 1. Vorstizender passieren, dass ich im kommenden Jahr deshalb von der MGV nicht entlastet werde? Ich werde zu dem Zeitpunkt mein Amt abgeben. Hätte das rechtlich problematische Folgen?

Wir haben auch sehr viele ältere Mitglieder, so dass wir als Alternative nur eine MGV im Umlaufverfahren sähen. Da bei dieser MGV neue, unbekannte Vorstandsmitglieder gewählt bzw. nachgewählt werden sollten, finden wir das Umlaufverfahren, in dem man nicht wirklich in Kontakt treten kann, schwierig.

Vielen Dank für eine Antwort.
MfG

Re: Mitgliederversammlung inkl. Vorstandswahl ins nächste Jahr verschieben?
von: pfeffer ()
Datum: 03.11.2020

Bedeutet diese Formulierung wie bei meinem Vorredner auch, dass eine Verschiebung ins kommende jahr satzungsmäßig nicht möglich ist?

# Das wäre zwar ein Satzungsverstoß. Der bleibt aber praktisch ohne Folgen.

Und könnte es mir als 1. Vorsitzender passieren, dass ich im kommenden Jahr deshalb von der MGV nicht entlastet werde?

# Das kann immer passieren. Aber: Sie haben dem Verein ja keinen materiellen Schaden zugefügt. Also bliebe die verweigerte Entlastung folgenlos, weil kein Schadenersatz geltende gemacht werden kann.

Ich werde zu dem Zeitpunkt mein Amt abgeben. Hätte das rechtlich problematische Folgen?

# Sie müssen dem Verein die Möglichkeit geben, einen neuen Vorstand zu wählen. Wenn Sie also zur MV zurücktreten, die Neuwahlen auf der Tagesordnung hat, ist alles fair und rechtssicher geregelt.

Re: Mitgliederversammlung inkl. Vorstandswahl ins nächste Jahr verschieben?
von: Th. Krämer ()
Datum: 11.11.2020

Hallo,

ich möchte auf diesen Thread aufspringen.
Auch wir beabsichtigen die MGV ins nächste Jahr zu verschieben und sie dann zusammen mit der 2021 zu gestalten.

Lieber Herr Pfeffer, sie hatten geschrieben
"Man muss die Frage anders stellen: Was könnte passieren, wenn man die MV nicht satzungsgemäß durchführt?
Die Antwort lautet: zunächst gar nichts! Die Mitglieder können die Einberufung verlangen (aber erzwingen nur per Minderheitenbegehren) und sonst niemand."

Das wäre mir jetzt zu einfach. Wenn wir als VS so etwas entscheiden würde, so würde mich interessieren, was wir dahingehen tun müssen? Ggf. Info an alle Mitglieder, dass wir so vorgehen und das wir jedem einräumen sich hierzu zu äußern.

Gibt es zu der Thematik ggf. Literatur, Artikel?
Was ist bei der Steuererklärung für 2021. Da müsste man ja auch das Protokoll der MGV mitschicken. Könnte ich dann nicht.
Müsste ggf. zumindest der Kassenbericht und der Bericht das VS an die Mitglieder versendet werden?
Ich wäre dankbar für Hilfe.

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Mitgliederversammlung inkl. Vorstandswahl ins nächste Jahr verschieben?
von: pfeffer ()
Datum: 11.11.2020

Das wäre mir jetzt zu einfach. Wenn wir als VS so etwas entscheiden würde, so würde mich interessieren, was wir dahingehen tun müssen? Ggf. Info an alle Mitglieder, dass wir so vorgehen und das wir jedem einräumen sich hierzu zu äußern.

# Natürlich sollten die Mitglieder informiert werden. Die obigen Aussagen beleuchten nur die rechtliche Situation.

Was ist bei der Steuererklärung für 2021. Da müsste man ja auch das Protokoll der MGV mitschicken.

# Hier muss das Finanzamt ersatzweise einen Tätigkeitsbericht akzeptieren. Es lässt sich ja gut begründen, das die MV nicht stattfinden konnte. Im Übrigen kann der Tätigkeitsbericht auch ohne MV an die Mitglieder gegeben werden. Eine Beschlussfassung darüber ist ja (zumindest für das Finanzamt) nicht erforderlich.
Außerdem ist die Steuererklärung erst bis Ende Juli 2021 abzugeben. Bis dahin bietet sich ja eventuelle die Chance die MV nachzuholen, bzw. den Rechenschaftsbericht für beide Jahre abzugeben.

Re: Mitgliederversammlung inkl. Vorstandswahl ins nächste Jahr verschieben?
von: Doris Listemann ()
Datum: 03.12.2020

Guten Tag Herr Pfeffer,
auch ich habe eine Frage zum Thema MV und Vorstandswahlen.

Eigentlich hätte Mitte Januar 2021 die nächste MV mit Vorstandwahlen im Rahmen einer Tagung stattgefunden. Diese Tagung wurde nun auf 2022 verschoben und somit auch die MV und die Vorstandswahlen.
In der Satzung steht: "Sie findet in der Regel 1 x jährlich im Zusammenhang mit der Tagung statt." Somit ist meiner Meinung nach die Verschiebung kein Problem - auch lt. Satzung.

Aber: Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ gilt zur Zeit nur bis Ende 2021, wonach der Vorstand auch nach Ablauf seiner Amtsperiode im Amt bleibt (auch wenn dazu nichts in der Satzung steht wie bei uns).
Die nächste Wahl des Vorstandes würde aber erst am 12. Januar 2022, d h. erst nach dem vermutlichen Auslaufen des Gesetztes stattfinden.

Was für Folgen könnte dies für den Verein haben?
Hätte der Verein dann 12 Tage keinen Vorstand? Unsere Mitglieder sind wohlwollend - von der Seite her dürfte es keine Probleme geben.
Könnte es beim Vereinsregister bei der Eintragung dieses zu spät und somit nicht satzungskonform gewählten Vorstands Probleme geben?

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Doris Listemann

Re: Mitgliederversammlung inkl. Vorstandswahl ins nächste Jahr verschieben?
von: pfeffer ()
Datum: 04.12.2020

Theoretisch ist der Verein dann 12 Tage ohne Vorstand. Praktisch spielt das wohl keine Rolle.