Re: Mitgliederversammlung inkl. Vorstandswahl ins nächste Jahr verschieben?
von: Marit ()
Datum: 03.11.2020
Guten Abend
in unseer Satzung steht folgender Passus:
Die Einladung zur Mitgliederversammlung wird von dem/der Vorsitzenden oder seinem/r Stellvertreter/in mindestens einmal jährlich schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von 3 Wochen an alle Mitglieder abgesandt.
Bedeutet diese Formulierung wie bei meinem Vorredner auch, dass eine Verschiebung ins kommende jahr satzungsmäßig nicht möglich ist?
Und könnte es mir als 1. Vorstizender passieren, dass ich im kommenden Jahr deshalb von der MGV nicht entlastet werde? Ich werde zu dem Zeitpunkt mein Amt abgeben. Hätte das rechtlich problematische Folgen?
Wir haben auch sehr viele ältere Mitglieder, so dass wir als Alternative nur eine MGV im Umlaufverfahren sähen. Da bei dieser MGV neue, unbekannte Vorstandsmitglieder gewählt bzw. nachgewählt werden sollten, finden wir das Umlaufverfahren, in dem man nicht wirklich in Kontakt treten kann, schwierig.
Vielen Dank für eine Antwort.
MfG