Re: Vorstands neuwahl und verinsauschluss 2 vorsitzender
von: pfeffer ()
Datum: 14.09.2020
Wichtig ist, dass der Beschluss über den Ausschluss auf der Tagesordnung der Versammlung steht, sonst ist das nicht wirksam.
Außerdem muss dem Mitglied rechtliches Gehör gewährt werden, d.h. er muss zunächst mitgeteilt bekommen, dass und warum er ausgeschlossen werden soll und darf sich dann in der entsprechenden Versammlung verteidigen. Zur Versammlung muss er separat eingeladen werden, weil es hier nicht um die einfache mitgliedschaftliche Mitwirkung geht, sondern um ein vereinsinternes Strafverfahren gegen ihn.
Alle Anschuldigungen, Zeugen oder Beweismittel müssen im vorher bekannt gemacht werden.
Wichtig ist, dass alle Satzungsvorgaben zum Ausschluss genau beachtet werden.
Ist das Mitglied ausgeschlossen, kann es ein staatlichen Gericht anrufen, dass das Verfahren prüft. Deswegen sollte man hier sehr genau und umsichtig vorgehen.