Anlage 1 zu § 60 AO
von: janick ()
Datum: 29.04.2020
Hallo,
mich beschäftigt folgende Frage:
Kann ein e.V., der nicht gemeinnützig im Sinne der AO sein möchte, die Paragrafen aus der Anlage 1 zu § 60 AO in seine Satzung aufnehmen?
Wenn ja, welchen Sinn hätte das?
Oder sind diese nur wirksam, wenn der Verein auch vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wurden, und ansonsten hinfällig?
Vielen Dank.