Re: Leistungen des Vereins
von: pfeffer ()
Datum: 23.04.2020
muss im Vereinszweck (Satzung) geregelt sein, wer die Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen darf, also alle oder nur die Mitglieder des Vereins?
# Das wäre nur in bestimmten Fälle bei Gemeinnützigkeit erforderlich (mildtätige Zwecke und genauer Definition des Satzungszwecks)
Wenn es nicht explizit in der Satzung geregelt ist, darf man die Leistungen des Vereins (z.B. Beratungen) dann trotzdem nur den Mitgliedern zur Verfügung stellen?
# Ja, nur bei gemeinnützigen Vereinen wäre eine solche Beschränkung in bestimmten Fällen problematisch.
Grundsätzlich ist das aber kein Problem, sondern sogar der Regelfall - deswegen wird man ja Mitglied.