Re: Satzungsprüfung vorab
von: Rosa ()
Datum: 25.04.2020
Rosa schrieb:
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> janick schrieb:
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> Mir ging es um Beanstandungen bei der Ersteintragung des Vereins. Hat man hier die Möglichkeit nachzubessern?>
> Wenn das Registeramt Beanstandungen hat in Bezug auf die Satzung, wird sie das euch mitteilen. Wenn die Beanstandungen nicht eingearbeitet sind, solange wird die Satzung nicht registriert im Amt.>
Beanstandungen m u s s man nachbessern, sonst wird sie nicht angenommen. Wenn man in diesem Zuge noch einige andere Pasagen rein- oder rausnehmen möchte, ist dies durch aus möglich.