Re: Ermöglichen einer virtuellen MV durch Satzungsänderung
von: Rosa ()
Datum: 23.04.2020
Marina-Magdalena schrieb:
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> gibt es Vorlagen oder Anforderungen an einen Passus in der Satzung, mit dem eine virtuelle MV möglich gemacht werden soll.
Die Mitgliederversammlung ist im BGB als höchstes Gremium eines Vereins festgelegt.
"BGB §32 Mitgliederversammlung, Beschlussfassung
(1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
(2) Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären."
Die Teilnahme muss allen Mitgliedern ohne zumutbaren Aufwand möglich sein.
Das bedeutet, dass eine virtuelle MV nicht immer möglich ist, da gerade ältere Mitglieder nicht die technischen Voraussetzungen für eine virtuelle MV haben.