Re: Ausschluss eines Mitgliedes
von: pfeffer ()
Datum: 10.02.2020
Im Kern ist das keine vereinsrechtliche Frage. Generell gilt: Mit Erlöschen der Mitgliedschaft enden die Ansprüche aus der Mitgliedschaft. Wenn aber die Herausgabe des Bootes aus objektiven Gründen zunächst nicht möglich ist, wird der Verein den Zugang zum Boot dulden müssen, soweit der nach allgemeinen Maßstäben erforderlich ist (Wartung, Pflege, Sicherung).