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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Prämienzahlung an Übungsleiter und andere Helfer
von: Vereinspräsident ()
Datum: 27.01.2020

Hallo zusammen,

Wir loten in unserem Verein gerade kreative Wege aus die sportlichen Abteilungen finanziell besser ausstatten zu können.

Eine Idee ist, den Trainern der Teams oder auch anderen Vereinsmitgliedern eine Prämie zu zahlen, sollten sie für uns über ihre persönlichen Kontakte einen Sponsor an Land ziehen.

Beispiel: Trainer A gewinnt einen Betrieb für den Verein der 10.000€ in eine Mannschaft investieren würde, um Trikots, Sportgeräte und Busse zu Auswärtsfahrten zu finanzieren.

Wäre es hier möglich dem Trainer eine bspw. 10%ige Prämien (also 1000€) der Vertragssumme zu zahlen, ohne die Gemeinnützigkeit des Vereins in Frage zu stellen?

Wenn ja muss irgendetwas im speziellen beachtet werden, gibt es Grenzwerte?

Das was ich dazu recherchieren konnte ist leider nicht wirklich eindeutig. So las ich etwas davon, dass Vergütungen im Sinne eines "Fremdvergleichs" nicht unüblich hoch sein dürfen. Die Frage ist, was ist hier unüblich und was sind die Bedingungen eines Fremdvergleichs!?

Vielen Dank vorab für eine Antwort und die investierte Mühe.

Re: Prämienzahlung an Übungsleiter und andere Helfer
von: pfeffer ()
Datum: 28.01.2020

Wäre es hier möglich dem Trainer eine bspw. 10%ige Prämien (also 1000€) der Vertragssumme zu zahlen, ohne die Gemeinnützigkeit des Vereins in Frage zu stellen?

# Ja, das ist zulässig. Auch im Bereich Spenden- und Mitgliederwerbung ist das üblich.

Wenn ja muss irgendetwas im speziellen beachtet werden, gibt es Grenzwerte?

# Keine festen.
Es gilt:
1. Die Prämie muss angemessen sein. Da könnten man sich an den Provisionen entsprechender Agenturen orientieren.
2. Der Verwaltungsaufwand darf nicht überhöht sein. Auch hier gibt es keine festen Vorgaben. I.d.R. werden die Vergütungen unter 25% blieben müssen.

Die Frage ist, was ist hier unüblich und was sind die Bedingungen eines Fremdvergleichs!?

# Fremdvergleich heißt: Was ist marktüblich? Dabei werden an den gemeinnützigen Sektor keine speziellen Maßstäbe angelegt.

Re: Prämienzahlung an Übungsleiter und andere Helfer
von: Vereinspräsident ()
Datum: 28.01.2020

Vielen lieben Dank für die promte und ausführliche Antwort, das bringt uns ein gutes Stück weiter!

Re: Prämienzahlung an Übungsleiter und andere Helfer
von: SchuetzRe ()
Datum: 14.06.2021

Ich habe hierzu eine Frage.

Dies ist doch dann aber keine Ehrenamtspauschale oder Trainerpauschale. Wie wird dies dann abgerechnet? Muss derjenige dann dem Verein eine Rechnung stellen und in welchen Bereich wird das dann abgerechnet.

Das müsste doch der Wirtschaftsbereich sein? Oder sehe ich das falsch?

Re: Prämienzahlung an Übungsleiter und andere Helfer
von: pfeffer ()
Datum: 14.06.2021

Ja, solche Prämien fallen in den steuerpflichtigen Bereich. Die Freibeträge gelten hier nicht.