Neuwahl nach Satzungsänderung
von: Aufsteiger ()
Datum: 27.01.2020
Schönen Guten Morgen!
Könnt Ihr mir netterweise ein paar Fragen zu folgendem Sachverhalt beantworten?
Bei unserem Sportverein stehen im April Neuwahlen an und wir planen eine Veränderung der Vorstandsstruktur. Bislang gibt es einen ersten und zweiten Vorsitzenden, einen Geschäftsführer, Kassierer, Jugendleiter sowie drei spezielle Abteilungsleiter und drei Beisitzer. Zukünftig soll es eine Doppelspitze geben, von denen einer weiterhin auch Geschäftsführer sein soll, dazu mehrere Teamleiter (Finanzen, Kommunikation, Senioren, Jugend usw.). Die jeweiligen Teams bestehen dann aus mehrere Personen, die aber nicht im Vorstand angesiedelt sind.
Nun die Fragen:
- Können die notwendige Satzungsänderung und die Neuwahlen in einer Mitgliederversammlung behandelt werden oder muss die Satzungsänderung erst genehmigt und eingetragen werden, um dann in einer zweiten Versammlung die Neuwahlen durchführen zu können?
- Wie benennt man die Doppelspitze offiziell? Sind das dann beides einfach "Vorsitzende" ohne "erster/zweiter" oder welche Bezeichnung verwendet man da?
- Muss man zwingend einen Geschäftsführer wählen oder reicht es aus, wenn wir das intern im Vorstand beschließen, wer von der Doppelspitze die Geschäfte führt? Gesetzlich ist es m.E. doch ohnehin so, dass davon ausgegangen wird, dass der Vorstand die Geschäfte führt oder?
- Wie formulieren wir es in der Satzung, damit wir bei den Teams flexibel sind und nicht jedesmal die Satzung ändern müssen, wenn ein Team wegfällt oder ein neues geschaffen wird?
- ist es möglich, die Satzung so zu verfassen, dass sowohl eine Doppelspitze als auch ein einzelner erster Vorsitzender möglich sind? Damit wir nicht wieder die Satzung ändern müssen, wenn es später irgendwann mal wieder einen ersten und zweiten Vorsitzenden geben sollte.
- Habt Ihr sonst noch einen Rat, was wir zwingend beachten müssen?
Danke vorab und einen schönen Wochenstart!
LG Thomas