Übungsleiter Haftung
von: Ralf ()
Datum: 15.12.2019
Hallo,
Ich Versuche mein Anliegen Mal so deutlich wie möglich darzustellen.
Wir sind ein Hundesportverein.
Einer unserer Übungsleiter hatte vor 2 Wochen eine Schulter OP und wird voraussichtlich mehrere Monate Arbeitsunfähig krank geschrieben sein.
Er möchte jedoch auf dem Hundeplatz weiterhin als Übungsleiter stehen.
Könnte mir als Vorstand natürlich nur Recht sein, wenn da nicht immer wieder die Haftungsfrage um die Ecke käme.
Angenommen bei einer seiner Übungseinheiten stürzt er über einen Hund und versetzt sich wieder an der Schulter, dann würde doch wahrscheinlich unsere Haftpflichtversicherung stur stellen und von grober Fahrlässigkeit sprechen?
Bleibt die Haftung des Vereins, also letztendlich meine, von einer eventuellen Ablehnung der Versicherung unberührt?
Reicht es wenn ich mir eine Erklärung unterzeichnen lassen, das eine Haftung des Vereins während der Zeit der AU ruht?
Viele Grüße
Ralf