Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
geborener Vorsitzender
von: Elmo ()
Datum: 21.11.2019

Hallo,

in unserem Verein, einem Schulförderverein, steht in der Satzung, dass der Schulelternbeiratsvorsitzende automatisch Vorsitzender im Verein wird. Ist es zulässig, dass jemandem die Pflichten eines Vereinsvorsitzes auferlegt werden, auch wenn er dies vielleicht gar nicht möchte?

Vorab schon einmal danke für eine Antwort.

Re: geborener Vorsitzender
von: pfeffer ()
Datum: 21.11.2019

Nein, solche Sonderrechte können nur mit Zustimmung des Betroffenen eingeräumt werden.
Ist der Schulelternbeiratsvorsitzende nicht Mitglied im Verein, ist die Regelung ohnehin unwirksam, weil die Satzung Dritte nicht rechtlich binden kann.

Re: geborener Vorsitzender
von: Elmo ()
Datum: 21.11.2019

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Hinsichtlich der Mitgliedschaft steht in der Satzung, dass alle gewählten Elternbeiräte automatisch Mitglieder im Verein sind. Da keine Beiträge oder Pflichten aus der Mitgliedschaft resultieren, entstehen den dem jeweiligen Elternbeirat/Mitglied keine Nachteile.

Re: geborener Vorsitzender
von: pfeffer ()
Datum: 21.11.2019

> Hinsichtlich der Mitgliedschaft steht in der Satzung, dass alle gewählten Elternbeiräte automatisch Mitglieder im Verein sind.

# Diese Regelung ist aber nur insoweit wirksam, als die Elternbeiräte der Mitgliedschaft zustimmen.
Die Satzungsregelung bedeutet also, dass die Elternbeiräte Anspruch auf dfie Mitgliedschaft haben, nicht dass sie automatisch Mitglieder sind.

Re: geborener Vorsitzender
von: Elmo ()
Datum: 21.11.2019

Ja, das ist bekannt. Die Zustimmung zur Mitgliedschaft liegt vor. Nur nicht zum Vorsitz.