Geringfügige Beschäftigung
von: ZajaA ()
Datum: 20.11.2019
Besteht die Möglichkeit unseren Chorleiter als geringfügig Beschäftigten im Verein zu führen, obwohl er als Sebständiger noch andere Vereine bedient?
Uns ist bekannt, dass er in diesem Falle eine Erklärung unterschreiben muss, dass er keine weitere geringf.Beschäftigung ausführt und wir die Pauschbeträge an die Minijobzentrale abführen müssen.
Die Frage ist: Selbständigkeit und gleichzeitig geringfügige Beschäftigung - ist das möglich?
Vorab schon einmal danke für eine Antwort.
A. Zaja