Re: Tagesordnungspunkt
von: pfeffer ()
Datum: 28.09.2019
Leider gibt es in diesem Fall nur einen rechtlichen Hebel: das Minderheitenbegehren. Zwar sollte der Vorstand Tagesordnungspunkte aufnehmen, wenn es keinen sachlichen oder formalem Grund dagegen gibt.
Wenn sie Satzung keine spezielle Regelung enthält, ist es aber nicht so einfach, das auch durchzusetzen.