Neufassung der Satzung
von: AlexZ77 ()
Datum: 27.09.2019
Hallo,
wir sind seit 2 Jahren ein nicht gemeinnützig anerkanntes, ins Vereinsregister eingetragenes Verein.
Nun wollen wir unsere Satzung neu fassen. Besteht die Pflicht, diese dann wieder ins Vereinsregister einzutragen. Wir streben keine Gemeinnützigkeit an und bleiben weiterhin als ein wirtschaftlich - ideeller Verein bestehen.
MfG,
AlexZ