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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Neufassung der Satzung
von: AlexZ77 ()
Datum: 27.09.2019

Hallo,

wir sind seit 2 Jahren ein nicht gemeinnützig anerkanntes, ins Vereinsregister eingetragenes Verein.
Nun wollen wir unsere Satzung neu fassen. Besteht die Pflicht, diese dann wieder ins Vereinsregister einzutragen. Wir streben keine Gemeinnützigkeit an und bleiben weiterhin als ein wirtschaftlich - ideeller Verein bestehen.

MfG,
AlexZ

Re: Neufassung der Satzung
von: pfeffer ()
Datum: 27.09.2019

Ja, bei eingetragenen Vereinen werden Satzungsänderungen erst mit Eintragung wirksam.