Re: ausserordentliche Mitgliederversammlung?
von: pfeffer ()
Datum: 29.08.2019
Der noch eingetragene, wenn auch ausgeschiedene Vorstand kann die MV einberufen. Deswegen wird das Gericht keinen Notvorstand bestellen. Das Minderheitenbegehren müsste sich also zunächst an den alten Vorstand richten.
Weigert sich der Vorstand bei Scheitern des Begehrens kann man Druck darüber machen, dass er sich haftbar macht, wenn er den Verein auf diese Weise schädigt.