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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
ausserordentliche Mitgliederversammlung?
von: kesha ()
Datum: 28.08.2019

Hallo,
in der Satzung steht, dass die MGV mindestens 1x im Jahr stattfindet.oder auf Antrag von mindestens 10% der Mitglieder (ausserordentliche MGV). Die letzte MGV fand 2017 statt. 2018 hätte eine stattfinden müssen...hat sie aber nicht. Anfragen wurden ignoriert. Der Vorstand ist zum Teil ausgeschieden oder nicht wiedergewählt. Die Kassenprüfen können auch eine MGV beantragen (möchten aber keinen Stress)...es läuft einiges (Kasse / Vorstand ) nicht ganz koscher...biserher auch in 2019 keine MGV. Wir wollen nun 10% der Stimmen sammeln gehen. Da es aber keinen rechtsfähigen Vorstand gibt (siehe anderer Post) stellt sich die Frage wer die MGV einberuft? Was ist wenn wir nicht 10% der Stimmen sammeln? Kann man dem Gericht Bescheid geben (Notvorstand)?

Gruß

Re: ausserordentliche Mitgliederversammlung?
von: pfeffer ()
Datum: 29.08.2019

Der noch eingetragene, wenn auch ausgeschiedene Vorstand kann die MV einberufen. Deswegen wird das Gericht keinen Notvorstand bestellen. Das Minderheitenbegehren müsste sich also zunächst an den alten Vorstand richten.
Weigert sich der Vorstand bei Scheitern des Begehrens kann man Druck darüber machen, dass er sich haftbar macht, wenn er den Verein auf diese Weise schädigt.