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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstand oder nicht?
von: kesha ()
Datum: 28.08.2019

Hallo, ich habe mal eine Frage:
in unserem Verein steht in der Satzung:

Die letzte Mitglieder versammlung (JHV) war 2017, für 2018 wurde keine angesetzt und auch trotz Erinnerung fand bisher auch keine statt.
der 1. Vorstand, 2. Kassenwart und 1. Schriftführer werden in den geraden Jahren (z.B.2018) und der 2. Vorstand, 1. Kassenwart und 2. Schriftführer in den ungraden Jahren (z.B.2019) gewählt werden und es im geraden Jahr (z.B. 2018) gar keine Mitgliederversammlung (wegen Wahl u.a. Dinge ) gegeben hat und der 2. Vorsitzende Mitte Mai sein Amt niedergelegt hat (worüber zwar der "Vorstand" (oder die Reste davon) aber die Mitglieder in keiner Weise informieren wurden......wäre der Verein dann rein rechtlich ohne Vorstand?. Die Satzung sagt dazu noch aus, dass die Amtszeit bis zur Beendigung der Mitgliederversammlung läuft .
Es steht: Der Vorstand ist auch dann beschlussfähig, wenn nicht alle Vorstandsposten besetzt sind oder in der Zeit zwischen den Wahlen frei werden.
Laut Satzung besteht der Vorstand aus: Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 1. Kassenführer und der 1. Schriftführer sind der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Je zwei von ihnen, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende sind zur rechtsverbindlichen Vertretung des Vereins berechtigt. Sofern diese Ämter nicht besetzt sind, können die übrigen Vorstandsmitglieder nach § 9.1.2 bis 9.1.4 für den Rest der Amtszeit des 1. oder 2. Vorsitzenden einen Vorsitzenden bestimmen.

Gibt es überhaupt noch einen handlungsfähigen Vorstand? Ist dieser überhaupt geschäftsfähig? Denn...der 1. Vorsitzende und der 1. Schriftführer wären ja nicht wiedergewählt, der 2. Vorsitzende hätte sein Amt niederlegt....einzig der 1. Kassenführer wäre noch, der der sich im gewählten Amt befindet.....für eine rechtsverbindliche Vertretung würde man aber immer den 1. oder 2 Vorsitzenden benötigen.

Was passiert mit Rechtsgeschäften? Vermietungen, die getätigt werden, Auftragsvergaben oder auch Käufen?
Hätte der "Vorstand" die Mitglieder über das Ausscheiden des 2. Vorsitzenden informieren müssen? (Auf Grund welcher Grundlage?)

Danke

Re: Vorstand oder nicht?
von: pfeffer ()
Datum: 29.08.2019

"Die Satzung sagt dazu noch aus, dass die Amtszeit bis zur Beendigung der Mitgliederversammlung läuft ."

Was bedeutet das? Ist gemeint, der Vorstand bleibt bis zu Neuwahl im Amt?
Dann ist der Verein ja nicht vorstandslos und wegen der genannten Satzungklausel sogar beschlussfähig.