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Betreff:
Charles Foreman schrieb: ------------------------------------------------------- > Nochmal Danke. > > > Wenn er laut Satzung von der MV gewählt wurde > > In der Satzung heißt es nur, dass der Ablauf der > Versammlung durch eine Geschäftsordnung der > Mitgliederversammlung geregelt wird. In der > Geschäftsordnung heißt es dann, dass der > Protokollführer mit einfacher Mehrheit gewählt > wird. Zum Protokoll heißt es nur, dass daraus > Uhrzeit, Versammlungsort, Zahl der stimmberechtigt > erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung und die > Gegenstände der Beschlussfassung in der > Reihenfolge der Behandlung, die Beschlüsse im > Wortlaut und die Abstimmungsergebnisse ersichtlich > sein müssen. Was das Ablaufprotokoll ja durchaus > erfüllt. > > > Dürfen ja; müssen nicht, wenn die MV das nicht > > verlangt. > > Danke. > > Als Hintergrundinformation: Der Vorstand wird > nicht von der Mitgliederversammlung gewählt, > sondern direkt von den Mitgliedern. Deswegen kommt > es auch immer wieder zu Konflikten zwischen > Mitgliederversammlung und Vorstand. (Das ist ein > bißchen wie in den USA, wenn der > Republikaner-Präsident eine Demokraten-Mehrheit > im Kongreß hat.) Deswegen hat der Vorstand auch > ein Interesse, dass die Mitglieder außerhalb der > Versammlung über vieles möglichst uninformiert > bleiben. > > Mit freundlichen Grüßen, > Charles
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