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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > # Der Protokollant vertritt den Standpunkt, dass > er von der Mitgliederversammlung beauftragt wurde > und er deswegen nicht den Weisungen des Vorstandes > unterliegt, vor allem wenn diese Weisungen den > impliziten Vorstellungen der Mitgliederversammlung > entgegenlaufen. > > Wenn er laut Satzung von der MV gewählt wurde, > hat er eine eigenständige Organstellung und wäre > nur der MV verantwortlich. Dann muss er sich vom > Vorstand grundsätzlich keine Vorgaben machen > lassen. > > > # Wie ist das denn nun mit den zwei Protokollen? > Darf ein Protokollführer einfach ein gekürztes und > ein ausführliches Protokoll erstellen? Er stellt > sich auf den Standpunkt, dass es ohne expliziten > Auftrag der Mitgliederversammlung es nur *das > eine* Protokoll einer Versammlung geben kann. > > Dürfen ja; müssen nicht, wenn die MV das nicht > verlangt.
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