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Betreff:
Charles Foreman schrieb: ------------------------------------------------------- > Erst mal vielen Dank. > > > Welchen rechtlichen Status hat der > > Protokollführer? > > Der Protokollführer wird ebenso wie der > Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung > gewählt. Er is kein Mitglied des Vorstandes. > > > Es ist also keine > > Verlaufsprotokollierung erforderlich. > > Erforderlich nicht, aber mW doch auch nicht > verboten? Viele Mitglieder schätzen die > ausführliche Protokollierung, der Vorstand möchte > sie unterbinden. Die Auskunft von Gericht und > Finanzamt sind: Uns reicht ein Ergebnisprotokoll, > aber es muss kein Ergebnisprotokoll sein. > > Der Protokollant vertritt den Standpunkt, dass er > von der Mitgliederversammlung beauftragt wurde und > er deswegen nicht den Weisungen des Vorstandes > unterliegt, vor allem wenn diese Weisungen den > impliziten Vorstellungen der Mitgliederversammlung > entgegenlaufen. > > Wie ist das denn nun mit den zwei Protokollen? > Darf ein Protokollführer einfach ein gekürztes und > ein ausführliches Protokoll erstellen? Er stellt > sich auf den Standpunkt, dass es ohne expliziten > Auftrag der Mitgliederversammlung es nur *das > eine* Protokoll einer Versammlung geben kann. > > Wenn der Protokollant den Weisungen des Vorstandes > unterliegt, wie ist das dann mit Textänderungen? > Ein Protookoll muss ja wahrheitsgemäß sein, was > soll ein Protokollant dann machen, wenn der > Vorstand sagt: "Das wurde in der MV falsch gesagt, > das müssen wir im Protokoll ändern?" Auch den Fall > hatten wir schon. > > Mit freundlichen Grüßen, > Charles
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