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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > # Frage 1: Sind die rechtlichen Bedenken des > Protokollanten begründet oder unbegründet? Kann > der Vorstand ein derartiges zweites Protokoll > fordern? Oder braucht es dazu die Zustimmung der > Mitgliederversammlung? > > Welchen rechtlichen Status hat der > Protokollführer? Ist er Vorstandsmitglied? > Wenn er keine Organstellung hat, ist er als > Verrichtungsgehilfe des Vorstands an dessen > Weisungen gebunden. > Ist er Teil des Vorstands, obliegt es dort einem > Mehrheitsentscheid, wie verfahren werden soll. > Die MV kann aber grundsätzlich Weisungen erteilen > > Übrigens hat der Vorstand recht. Nach herrschender > Rechtsauffassung ist das Versammlungsprotokoll ein > Ergebnisprotokoll. Es ist also keine > Verlaufsprotokollierung erforderlich. > > > # Frage 2: Hat der Protokollant seine Kompetenzen > überschritten? (Es geht hier nur um die rechtliche > Bewertung.) > > Da er nicht in Vertretung des Vereins gehandelt > hat, sehe ich da kein Problem. > Und selbst wenn: Es entstehen daraus ja keine > rechtlichen Folgen. > > > # Frage 3: Ist diese Drohung irgendwie > stichhaltig? > > Sie ist schon deswegen abstrus, weil eine Prüfung > des FA (das das sicher nicht zum Anlass nehmen > wird) nur die Folgen hat, die der Vorstand selbst > verschuldet. Sind die steuerlichen Pflichten nicht > erfüllt worden, liegt das Verschulden nicht in der > Aufdeckung, sondern in der Pflichtverletzung.
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