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Charles Foreman schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > der Protokollführer einer Mitgliederversammlung > schreibt mit Einverständnis des > Versammlungsmitglieder ein sehr ausführliches > Verlaufsprotokoll der Sitzung. Man kann auch davon > ausgehen, mit Einverständnis der Mitglieder, den > sein Protokollstil ist bekannt und er wurde in der > Vergangenheit auch dann zum Protokollanten > gewählt, wenn es Gegenkandidaten gibt. > > Der Vorstand ist damit nicht einverstanden: Er > möchte ein reines Ergebnisprotokoll. Es wird der > Vorschlag gemacht, der Protokollant soll einfach > zwei Protokolle anfertigen - ein reines > Ergebnisprotokoll und ein Verlaufsprotokoll. Das > lehnt der Protokollant ab, weil er hier rechtliche > Bedenken hat, zumal die Argumentation des > Vorstandes darauf hinausläuft, das man das > Ergebnisprotokoll vor allem für das Finanzamt und > das Amtsgericht benötige, die ja nicht alles zu > wissen brauchten. > > Frage 1: Sind die rechtlichen Bedenken des > Protokollanten begründet oder unbegründet? Kann > der Vorstand ein derartiges zweites Protokoll > fordern? Oder braucht es dazu die Zustimmung der > Mitgliederversammlung? > > In der Einladung zur nächsten > Mitgliederversammlung schreibt der Vorstand, ein > Ergebnisprotokoll sei für das Finanzamt und das > Amtsgericht zwingend erforderlich. Der > Protokollant erkundigt sich beim zuständigen > Finanzamt und Amstgericht, beide erklären, dass > ihnen die Form des Protokolls völlig egal ist. Auf > der Mitgliederversammuing wird der Protokollant > gegen den Widerstand des Vorstandes wiedergewählt. > > > Nun wirft der Vorstand dem Protokollanten vor, er > habe mit der Anfrage beimn Finanzamt und beim > Amtsgericht seine Kompetenzen überschritten, eine > derartige Anfrage stehe nur dem Vorstand und dem > Steuerberater zu. Der Protokollant ist der > Ansicht, dass eine allgemeine Anfrage, die keine > Steuergeheimnisse betrifft, von jedem Bürger > gestellt werden kann; in diesem Sinne hatte auch > das Finanzamt geantwortet. ("Wir können ihnen > keine Auskünfte geben, die dem Steuergeheimis > unterliegen, aber wir können ihnen mitteilen, dass > es von unserer Seite keine Vorschrift gibt, dass > zwingend ein Ergebnisprotokoll vorgelegt werden > muss.") > > Frage 2: Hat der Protokollant seine Kompetenzen > überschritten? (Es geht hier nur um die rechtliche > Bewertung.) > > Und zuletzt: Dem Protokollant wird vom Vorstand > angedroht, sollte es aufgrund der Anfrage zu einem > Prüfung des Finanzamts kommen, man ihn wegen > Schadensersatz verklagen und wegen > vereinschädigendem Verhalten aus dem Verein > auschießen werde. > > Frage 3: Ist diese Drohung irgendwie stichhaltig? > > > Mit freundlichen Grüßen, > Charles
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