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Antwort schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > Zweck des Vereins: > Abs. 1: > die Förderung mildtätiger Zwecke gemäß § 53 AO > die Förderung der Erziehung gemäß § 52 (2) S.1. > Nr. 7 AO > die Förderung der Jugend- und Altenhilfe gemäß § > 52 (2) S.1 Nr. 4 AO > die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie > gemäß § 52 (2) S.1 Nr. 19 AO > die Förderung kirchlicher Zwecke gemäß § 54 AO > > Abs. 2 > Der Verein verwirklicht die Zwecke gemäß Abs. (1) > insbesondere durch: > a.. Die soziale Tätigkeit und die Wahrnehmung > mildtätiger Aufgaben im Einklang mit den > biblischen Grundsätzen und entsprechend der > vorhandenen Möglichkeiten, z.B. durch > i. Förderung der Erziehung von Kindern und > Jugendlichen > ii. durch Betreuungseinrichtungen, sowie durch > Seminare > iii. Förderung der Jugend- und Altenhilfe durch > Betrieb eines offenen Jugendtreffs und durch > Angebote für Senioren > iv. Förderung des Schutzes von Ehe und Familie > durch Seelsorge und Vermittlung therapeutischer > Maßnahmen. > > Abs. 3 > Ein weiterer Schwerpunkt des Vereins ist eine > Kinder- und Jugendarbeit, welche jungen Menschen > Orientierung, Rückhalt und ein zielbewusstes Leben > vermittelt, bei ihnen Gaben entdeckt und fördert, > und zugleich Schutz und Heimat bietet. > > Ich hoffe, Sie finden da was.. > Grüße
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