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FrauZetzebuss schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > wir haben bald Kassenprüfung - ich bin > Kassenprüfer - und nach der letzten Prüfung bzw. > Mitgliederversammlung hat der 1. Vorsitzende > "bestimmt", dass er bei der nächsten Kassenprüfung > anwesend sein möchte. > Ich benötige hier FUNDIERTE Kenntnisse, ob er > anwesend sein darf - ich habe gelesen, er darf > dabei sein, allerdings keinen Einfluss nehmen auf > die Kassenprüfung (das möchte er sicherlich ;-)) > Gibt es Gesetzesgrundlagen o.ä., worin das > ausdrücklich geregelt ist, die mir Jemand zur > Verfügung stellen kann? > Dafür schon mal vielen Dank. > Gibt es außerdem gesetzliche Grundlagen über die > Rechte und Pflichten des/der Kassenprüfer? > Wenn mir auch hier Jemand weiterhelfen kann - auch > hier vielen Dank.
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