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GeneV schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag Herr Pfeffer, > auf Ihre interessante Homepage bin ich über die > Bürgerstiftung-Chemnitz aufmerksam geworden. > > Ich habe folgende Frage: > Unser gemeinnützige Verein wurde am 7.10.2014 > gegründet. > Der Vorstand wird laut Satzung „für 3 Jahre > gewählt und bleibt nach Ablauf der regulären > Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt". > > Die nächste Wahl steht also um den 7.10.2017 an. > Der Vorstand würde die Wahl gern in Verbindung mit > der Jahreshauptversammlung, im März 2018, > durchführen. > Wir sind unsicher, ob dies rechtlich zulässig > ist? > > Mit freundlichen Grüßen > Karl Reiners > > Generationengemeinschaft Chemnitz-Rabenstein > und Umland e. V. > Stellvertr. des Vorsitzenden > Oberrabensteiner Str. 3c > 09117 Chemnitz > Tel.: 0371.212965
www.vereinsknowhow.de
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