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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Dass die Schule den Verein zu Kostenübernähme > verpflichten kann, wäre nur denkbar, wenn eine > solche Verpflichtung vertraglich eingegangen > wurde. Das wäre sehr ungewöhnlich. > Der Verein kann also fördern, was und wieviel er > will. Rechtlich betrachtet ist das ein Schenkung. > > Soweit sich die Zuwendungen an die Schule mit dem > Vereinszweck decken, liegt die Entscheidung beim > Vorstand. Die Mitgliederversammlung kann aber > Weisungen erteilen. Ein förmliches Verfahren muss > nicht eingehalten werden, außer Satzung oder > Geschäftsordnung des Vereins sehen das vor.
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