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boernie53 schrieb: ------------------------------------------------------- > In unserer Satzung steht zur Wahl des Vorstandes, > dass dieser aus den traditionellen fünf > Mitgliedern besteht und alle vier Jahre neu zu > wählen ist. Als Zusatz ist verankert, dass keine > Funktionsverbindung zwischen den einzelnen > Vorstandsmitgliedern zulässig ist. Unter Aufgaben > der Mitgliederversammlung steht b) Wahl des > Vorstandes. > Weiter nichts! > Kein Hinweis auf die Vorgehensweise. Die Satzung > ist zwar schon von 1999, deckt sich aber fast > genau mit der Mustersatzung von 2010 und lehnt > sich an die Satzung des Verbandes, in dem zum > eigentlichen Wahlverfahren auch keine direktere > Angabe gemacht wird. > > boernie53
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