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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Nachweis, dass Sie die Mittel zweckgebunden > verwenden, erfolgt durch die Belege selbst. Da > nach steuerlichen Bereichen getrennt gebucht > werden muss, ergibt sich die korrekte > Mittelverwendung daraus, dass die nicht > begünstigten Bereiche nicht defizitär sind. > Für die Mittelverwendung haben Sie bis zum > übernächsten Jahr Zeit. Bei > Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wird immer zum Zu- und > Abflusszeitpunkt (Zahlungszeitpunkt) gebucht.
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