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fiebach schrieb: ------------------------------------------------------- > Wir haben in unserem Verein ehrenamtliche, > nebenberufliche Mitarbeiter(Reinemachfrau, > Hauswart für ein Wanderheim), deren Arbeit mit > einem kleinen "Lohn" im Rahmen der > Ehrenamtspauschale entlohnt wird. > > Folgende Fragen: > 1.1 Können wir diese Personen mit ihren Entgelten > bei der VBG oder einer anderen BG gegen Unfall > versichern? Als Arbeitnehmer mit %-Satz vom Lohn > oder als Beauftragte des Vereins als ehrenamtliche > Kräfte? > 1.2 Wie können wir uns gegen Arbeitsunfälle > versichern? > > 2. Haben wir im Krankheitsfall eine Pflicht zur > Lohnfortzahlung bei den ehrenamtlichen > Mitarbeitern? und könnten wir dieses Risiko mit U1 > versichern? > > Mit besten Grüßen karl-heinz fiebach
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