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Goetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich empfehle, Kontakt mit dem Vereinsregister > aufzunehmen. § 57 Abs.2 BGB lautet: > "Der Name soll sich von den Namen der an demselben > Orte oder in derselben Gemeinde bestehenden > eingetragenen Vereine deutlich unterscheiden." > Wenn der Rechtspfleger eine Verwechslungsgefahr > sieht, wird er den anderen Verein zu einer > Namensänderung von Amts wegen auffordern.
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