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Betreff:
Klaus schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > wir sind ein gemeinnütziger Verein, welcher seine > Veranstaltungen u. a. durch Sponsorengelder > finanziert. > > Gibt es im Vereinsrecht oder > Gemeinnützigkeitsrecht etc. eine Regelung, dass > man Sponsorengelder jährlich nur zu einem > bestimmten Prozentsatz im Verhältnis zu der Summe > der gesamten Mitgliedsbeiträge einnehmen darf? > > Ein neues Vereinsmitglied erwähnte im Gespräch, > dass man - seines Wissens - nur 40 % der Höhe der > gesamten Mitgliedsbeiträge als jährliche > Höchstgrenze der Sponsorengelder erlaubt sind. > > Wir haben sowas noch nie gehört und auch bei den > jährlichen Steuererklärungen beim Finanzamt kam > nie diesbezüglich ein Hinweis etc. > > VG Klaus
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