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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Zulässig ja, aber teil widersprüchlich, teil > seltsam und teils nicht praktikabel > > Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung > gewählt und beauftragt. Er ist einstimmig von den > anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern zu > wählen. > > # Diese Regelung sorgt verlässlich dafür, dass die > Wahl regelmäßig unmöglich wird. Einstimmigkeit (= > Zustimmung aller anwesenden Mitglieder) ist schwer > zu erreichen. > > Die MV oder der Vorstand ist befugt, die Zulassung > von Kandidat*innen zur Vorstandswahl abzulehnen. > > # Warum sollte der Vorstand Kandidaten ablehnen > dürfen? > Die MV darf das ohnehin - einfach indem sie sie > nicht wählt. > > ... für die vorzeitige Abwahl des Vorstandes ist > eine absolute Mehrheit von mindestens drei > Vierteln der stimmberechtigten Mitglieder > erforderlich. > > # absolute Mehrheit und Dreiviertelmehrheit ist > etwa unterschiedliches.
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