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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nein, es dürfen Überschüsse/Gewinne erzielt > werden. Die müssen bei gemeinnützigen Vereinen > aber grundsätzlich zeitnah (bis Ende des > übernächsten Jahres) für die Satzungszwecke > verwendet werden. > Das gilt aber nur, wenn die Gesamteinnahmen pro > Jahr über 45.000 Euro liegen.
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