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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > ## Hat das irgendwelche steuerrechtlich notwendig > zu wissenden Auswirkungen? > > # Ja, es gibt einen Körperschaft- und > Gewerbesteuerfreibetrag von 5.000 Euro > (Jahresüberschuss) und Zahlungen an Gesellschafter > können verdeckete Gewinnausschüttungen sein. > > Kann der nichtrechtsfähige Verein dennoch > Rechnungen für Aufwandsentschädigungen schreiben > und o.g. Ausgaben tätigen, ohne das beim FA > anzumelden? > > # Ja, solange er die o.g. Grenze nicht > überschreitet und nicht umsatzsteuerpflichtig > wird. > > ## Pro Auftritt handelt es sich etwa um 20-40€, > bei max. 10 Auftritten pro Jahr, d.h. maximal bei > einem Musiker, der immer mitspielt um noch unter > 500€ im Jahr. Welche Regelungen gibt es für die > Steuerfreiheit bei pauschalem Aufwandsersatz? > > # Dann hätte ich steuerlich gar keine Bedenken. > Selbst wenn der nachweisbare Aufwand niedriger > liegt, gibt es bei sonstigen Einkünften einen > Freibetrag von 256 Euro pro Jahr
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