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LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke für die schnelle Rückmeldung. > > > > # Wegen der wechselnde Beteiligten würde ich > hier > > eher von einem nichtsrechtsfähigen Verein > > ausgehen. > > ## Hat das irgendwelche steuerrechtlich notwendig > zu wissenden Auswirkungen? Kann der > nichtrechtsfähige Verein dennoch Rechnungen für > Aufwandsentschädigungen schreiben und o.g. > Ausgaben tätigen, ohne das beim FA anzumelden? > Hier geht es um i.d.R. 3.000-5.000€ Einnahmen pro > Jahr, in Ausnahmefällen (Jubiläumsjahr) ggf. mehr, > aber sicher unter 10.000€. > > > # Ein pauschaler Aufwandsersatz kann steuerfrei > > sein. Bei selbstständigen Musikern fehlt bei so > > geringen Einnahmen i.d.R. die > > Gewinnerzielungabsicht. Dann liegen allenfalls > > sonstige Einkünfte vor. > > > > Wie hoch sind denn die Zahlungen pro Jahr und > > Musiker insgesamt? > > ## Pro Auftritt handelt es sich etwa um 20-40€, > bei max. 10 Auftritten pro Jahr, d.h. maximal bei > einem Musiker, der immer mitspielt um noch unter > 500€ im Jahr. Welche Regelungen gibt es für die > Steuerfreiheit bei pauschalem Aufwandsersatz?
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