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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1) Gehe ich (mit meiner Laienmeinung) Recht in der > Annahme, dass hier implizit eine GbR vorliegt? > Falls ja, wer wären die Gesellschafter? > > # Wegen der wechselnde Beteiligten würde ich hier > eher von einem nichtsrechtsfähigen Verein > ausgehen. Die Merkmale liegen vor: > - gemeinsamer Name > - mind. 3 Beteiligte > - Leitung (= Vorstand) > - Zusammenschluss besteht trotz Wechsel der > Beteiligten fort (was bei einer GbR nicht der Fall > ist). > > Nun hat die Gruppe beschlossen, von den 300€ pro > Auftritt 150€ an die jeweils mitspielenden > Bandmitglieder als pauschale Aufwandsentschädigung > (Fahrtkosten, Probenaufwand, Material) aufgeteilt > auszuzahlen. > > 3) Wie ist das steuerrechtlich zu interpretieren > bzw. welche Folgen hat das ggf.? Einerseits für > die Musikgruppe und andererseits für die einzelnen > Bandmitglieder, da es sich hier ja nicht um > Zahlungen auf Basis des Übungsleiterfreibetrags > oder der Ehrenamtspauschale handelt. > > # Ein pauschaler Aufwandsersatz kann steuerfrei > sein. Bei selbstständigen Musikern fehlt bei so > geringen Einnahmen i.d.R. die > Gewinnerzielungabsicht. Dann liegen allenfalls > sonstige Einkünfte vor. > > Wie hoch sind denn die Zahlungen pro Jahr und > Musiker insgesamt?
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