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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. > Angenommen, wir haben 30 Mitglieder im nicht > eingetragenen Verein zusammen, welche weiteren > Schritte muss der Vorstand genau unternehmen, um > den Verein eintragungsfähig ins Vereinsregister zu > machen? > > # Es muss nur die Satzung um die Eintragsklausel > ergänzt werden ("Der Verein soll in das > Vereinsregister eingetragen werden."). > > > 2. > Können wir diejenigen Mitglieder, die für die > Einreichung beim Registergericht ihre Unterschrift > unter der Satzung leisten (also die 2 Mitglieder, > die bereits bei der Gründung des nicht > eingetragenen Vereins unterschrieben haben, plus > die 5+ Mitglieder, die für die e.V.-Eintragung > hinzukommen) allesamt als Gründungsmitglieder > bezeichnen? > > # Nein, das wäre nicht korrekt, weil die Gründung > die Beschlussfassung über Gründung und Satzung > enthält.
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