Forum Vereinsknowhow
Sonstiges
: Forum Vereinsknowhow
Fragen zu allen anderen Theman
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
guteLaune schrieb: ------------------------------------------------------- > Organisatorisch macht es für uns aus folgenden > Gründen Sinn, unseren Verein in einer ersten > Etappe als nicht eingetragener Verein zu gründen > und ihn dann per Beschluss in einen eingetragenen > Verein umzuwandeln. > - Schnelle, einfache Gründung > - Anmeldung beim FA sofort möglich > - Bankkonto eröffnen sofort möglich > - Weitere Mitglieder stressfrei werben (u.a. > wollen wir prominente, in der Öffentlichkeit > stehende Mitglieder werben). > > Fragen: > > 1. > Angenommen, wir haben 30 Mitglieder im nicht > eingetragenen Verein zusammen, welche weiteren > Schritte muss der Vorstand genau unternehmen, um > den Verein eintragungsfähig ins Vereinsregister zu > machen? > > a) im Falle einer Satzungsänderung > b) unter Beibehaltung der ursprünglichen Satzung > des nicht eingetragenen Vereins > > 2. > Können wir diejenigen Mitglieder, die für die > Einreichung beim Registergericht ihre Unterschrift > unter der Satzung leisten (also die 2 Mitglieder, > die bereits bei der Gründung des nicht > eingetragenen Vereins unterschrieben haben, plus > die 5+ Mitglieder, die für die e.V.-Eintragung > hinzukommen) allesamt als Gründungsmitglieder > bezeichnen? > Hintergrund ist, dass wir mit den prominenten > Vereinsmitgliedern, die zur Eintragung ins > Vereinsregister die Satzung unterschreiben, > öffentlich für den Verein Werbung machen wollen. > > Danke vielmals. GL.
www.vereinsknowhow.de
.