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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine solche Mittelweitergabe ist nur an > Körperschaften, die analog zu deutschem Recht > ausgestaltet sind, zulässig, nicht an > Privatpersonen. > Denkbar wäre nur, die Person als "Hilfsperson" im > Sinn des Gemeinnützigkeitsrecht zu behandeln, d.h. > sie arbeitet im Auftrag des deutschen Vereins und > wird dazu entsprechend ausgestattet.
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