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Klaus schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > in unserer Satzung ist zum Thema folgendes > aufgeführt: > > "Beendigung der Mitgliedschaft > Der freiwillige Austritt erfolgt durch > schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. > Der > freiwillige Austritt ist nur zum Ende des > Kalenderjahres möglich und bedarf einer > 3-monatigen > Kündigungsfrist." > > Und in der Beitragsordnung ist dazu zusätzlich > folgendes ausgeführt: > > "Der Austritt aus dem Verein ist gem. Satzung vom > 02.08.2014, § 2, Abs.4, nur zum Ende des > Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand > spätestens bis 30.09. des Jahres schriftlich > mit Originalunterschrift erklärt werden. Wird die > Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert > sich die Mitgliedschaft und damit die Pflicht zur > Beitragszahlung um ein weiteres Jahr." > > Meine Frage: > Ist diese Frist (Verlängerung um ein weiteres > Jahr) nach der neuen Rechtsprechung noch > korrekt bzw. anwendbar? > > Viele Grüße > > Klaus
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