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Hannes Himmelreich schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo! > Wir sind eine kleine NGO (gemeinnütziger e.V.) und > machen uns gerade Gedanken um Rechtsfragen in > Bezug auf das versenden von E-Mails im Rahmen > unserer Öffentlichkeitsarbeit. > Beispiel: Schulen sind bei uns potenzielle > Zielgruppen, für die wir Workshops anbieten. Um > Schulen zu erreichen besuchen wir die Homepages > von einer Reihe von Schulen in einer Region und > schreiben die dort veröffentlichten E-Mail-Adresse > an, stellen unser Angebot vor und fragen, ob > Interesse besteht. > > Der Versand von Werbung ist aber nach DGSVO und > UWG streng geregelt, für gemeinnützige Vereine > gibt's da wohl keine prinzipielle Ausnahme. > (Einen Überblick dazu gibt's z.B. im law-blog) > Dürfen wir tatsächlich nur nach vorheriger > Zustimmen Personen mit E-Mail-Werbung für unsere > Veranstaltungen anschreiben? > Wie geht ihr damit um? > Viele Grüße, Hannes.
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