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Betreff:
klippi schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo und Guten Tag zusammen, > > kurzer Sachverhalt: > > Kleingartenverein, Reparaturarbeiten im niedrigen > 5- stelligen Bereich fallen an (Sturmschaden). > Vorsitzender hat nach Kostenvoranschlag privat die > Vorauszahlung geleistet, da Vereinskonto den > vollen Betrag nicht hergab. In seinem Schreiben > bittet er nun um Überweisung des Gesamtbetrages > auf sein Privatkonto. Jedes Parzellenmitglied soll > entsprechenden Anteil der 5- stelligen Summe > überweisen. > > Ist das Rechtens? Kann man so verfahren als > Verein/Vorstand oder erlaubt der Gesetzgeber das > nicht?Muss er sich das Geld nicht vom Verein > holen, ergo die Mitglieder auf Vereinskonto > überweisen? > > Bei der Jahreshauptversammlung muss der Posten ja > irgendwie im Kassenbuch auftauchen. > > Danke für eure Einschätzungen. > > Gruß > > Klippi
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