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Andreas19 schrieb: ------------------------------------------------------- > Wir sind kurz vor dem Ziel. Das Amtsgericht will > unserem Antrag auf Durchführung einer Neuwahl der > Geschäftsleitung nach dem Minderheitenbegehren > zustimmen, also die Antragsteller*innen > ermächtigen, die Wahl durchzuführen. > > Wir haben nun folgenden Plan (und bitten den zu > korrigieren, wenn etwas falsch ist) > > 1. Wir bilden einen Wahlausschuss > 2. Wir schreiben alle Mitglieder an, dass > > a) die Wahl der Geschäftsleitung coronabedingt in > diesem Jahr als Briefwahl erfolgt. Die > Briefwahlunterlagen werden in 4 Tagen jedem > Mitglied zugeschickt, können sofort ausgefüllt > und zurückgeschickt werden. Das Datum für die > letzte schriftliche Stimmabgabe wird auf einen > festen Tag in 14 Tagen festgelegt. > > b) dass jedes Mitglied uns ab sofort und innerhalb > von 3 Tagen Kandidat*innenvorschläge per mail > zuschicken kann, so dass wir am 4. Tag die > Stimmzettel erstellen und an alle Mitglieder > rausschicken können. > > c) dann warten wir ab, ob 50 Prozent der > Mitglieder antworten, so dass Beschlußfähigkeit > gegeben ist und > > d) zählen die Stimmabgaben und > > e) schicken Protokoll und Ergebnis ans > Amtsgericht.
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