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NSch SoMA schrieb: ------------------------------------------------------- > Zur Absicherung noch mal die Nachfrage zu > Mitgliederversammlungen/Abstimmungen und > notwendigen Mehrheiten. > Nach der neuen Regelung (Übergangsregelung wg > Covid..) können Mitgliederversammlungen online > erfolgen oder aber auch eine schriftliche > Abstimmung erfolgen. Bei der schriftlichen > Abstimmung müssen die Hälfte der Leute rückmelden. > > Ist das bei der Online-Versammlung auch so? dass > Teilnehmer die Hälfte der Mitgliederzahl ausmachen > muss? bzw. dass inkl. möglicher schriftlicher > Abstimmung die Hälfte der Mitglieder erreicht sein > muss? > Das ist ja bei persönlichen Versammlungen auch > nicht der Fall und wir haben in der Satzung keine > entsprechende Mindestmenge an Anwesenden > verankert.
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