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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das geht gemeinnützigkeitsrechtlich dann, wenn die > Initiativen als Hilfspersonen i.S.d. § 57 > Abgabenordnung fungieren. Dazu müssen sie nicht > Mitglied sein. > Das setzt aber eine gewisse Kontrolle der > Tätigkeiten voraus. Es kann also nicht einfach > Geld zur freien Verwendung ausgereicht werden. > > Ein weiteres Problem: Bis der Verein als > gemeinnützig anerkannt ist, vergeht einige Zeit. > Bis dahin kann er keine Spendenbescheinigungen > ausstellen.
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