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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > - mögliche Einkünfte aus Vermietung ist > umsatzsteuerfrei, Verpachten wir jedoch bspw. eine > Garage extern ist das schon umsatzsteuerpflichtig > > > # Nein. Die Verpachtung von Immobilien ist > grundsätzlich umsatzsteuerbefreit. Das gilt nicht > nur für Wohnraum. Es gibt lediglich ein Option zur > Umsatzsteuer bei Verpachtung an Unternehmer. > > > relevante Steuern für uns: > allgemeine Besteuerungsgrenze 35.000€ > > # Die gilt aber nur bei Gemeinnützigkeit. > > > B-Gewerbesteuer > * nur die Bereiche, die auch der > Körperschaftssteuer unterliegen > > # Nein. Auch die Übeschüsse aus Vemietung sind > körperschaftsteuerpflichtig. > Nicht immer liegen gewerbliche Einkünfte vor. > Die Vermögensverwaltung ist nur bei gemeinnützigen > Körperschaften steuerbefreit. > > > * ab 60.000€ Gewinn oder 600.00€ Jahresumsatz = > Bilanzierung nötig > > # Das gilt nur für Gewinneinkünfte, nicht für > solche aus Vermietung und Verpachtung > > > Wie definiert sich denn ein Zweckbetrieb? Oder ist > das eh nur für gemeinnützige Vereine gedacht und > fällt bei uns weg? > > # Genau. Zweckbetriebe gibt es nur in > gemeinnützigen Organisationen.
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